Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung

Informationen

Datum
13. Juni 2021
Lokalität
Gemeindehaus, Ulmgasse 1, 7204 Untervaz

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 416-JA-Stimmen zu 650-NEIN-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
Der Ausstoss von Treibhausgasen – insbesondere von CO2 – ist die Hauptursache für den Klimawandel, der den Menschen und der Umwelt schadet. Hitzetage, Trockenheit, Überschwemmungen und Erdrutsche sind nur einige der negativen Auswirkungen, von denen die Schweiz besonders stark betroffen ist. Als Gegenmassnahme haben Bundesrat und Parlament eine Strategie entwickelt, mit der die CO2-Emissionen weiter gesenkt werden sollen, und diese Strategie im CO2-Gesetz verankert.

Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen: Das Gesetz sei teuer und nutzlos (die CO2-Emissionen der Schweiz würden nur einen geringen Teil zum weltweiten Ausstoss beitragen); zudem habe es finanzielle Auswirkungen für den Mittelstand und die KMU, die sich mit zusätzlichen Abgaben und Vorschriften konfrontiert sähen.

Bundesrat und Parlament sind davon überzeugt, dass der Klimawandel und die negativen Auswirkungen, die sich daraus ergeben, mit der gewählten Strategie begrenzt werden können, ohne dass die Bevölkerung und die Unternehmen bestraft werden. Dies geschieht einerseits mittels finanzieller Anreize und Rückvergütungen für diejenigen Privatpersonen und Unternehmen, die weniger CO2 verursachen, und andererseits mittels Investitionen in den Klimaschutz und in die technische Entwicklung, was für alle Vorteile bringt (z. B. kommen mehr Fahrzeuge auf den Markt, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen). Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur das Klima geschützt, sondern es werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und zusätzliche Aufträge für die KMU generiert. Und wir reduzieren unsere Abhängigkeit von den ausländischen Erdölkonzernen.

Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist sicher, dass die Schweiz das Ziel verfehlt, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zu halbieren (Übereinkommen von Paris).
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,02 %
416
Nein-Stimmen 60,98 %
650
Leer
8
Ungültig
7
Stimmbeteiligung
56.66%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 505-JA-Stimmen zu 556-NEIN-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
Um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf Notrecht stützen, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht.

Solches Notrecht ist jedoch auf 6 Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt.

Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Nach Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden. Neben einigen positiven Elementen enthalte es Schädliches (z. B. Subventionen für Medien).

Nach Meinung von Bundesrat und Parlament ist das Gesetz nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die von der Pandemie Betroffenen so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern.

Würde das Gesetz abgelehnt, würde es am 25. September 2021 ausser Kraft treten, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise, und es könnte eine Situation grosser Ungewissheit darüber entstehen, wie es weitergeht.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 47,60 %
505
Nein-Stimmen 52,40 %
556
Leer
12
Ungültig
8
Stimmbeteiligung
56.66%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Angenommen
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 576-JA-Stimmen zu 474-NEIN-Stimmen angenommen.
Beschreibung
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 ist die terroristische Bedrohung erhöht. Zahlreiche Staaten haben ihre Gesetze verschärft, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium kontinuierlich ergänzt. Trotzdem bestehen noch gewisse Lücken. Bundesrat und Parlament haben daher eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, mit der die Polizei zusätzliche Instrumente erhält, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Heute kann die Polizei nämlich nur eingreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat.

Zwei Komitees, die das neue Gesetz ablehnen, haben das Referendum ergriffen. Sie sind der Ansicht, dass die neuen Massnahmen nicht mehr Sicherheit bringen. Im Gegenteil: Sie würden nicht nur die Menschen- und Kinderrechte verletzen (einige Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden), sondern auch ein Risiko für die Gewaltenteilung darstellen, da das neue Gesetz es der Polizei erlauben würde, ohne gerichtliche Genehmigung und auf blossen Verdacht hin Massnahmen anzuordnen und durchzuführen. Weiter unterstreichen sie den willkürlichen Charakter des Gesetzes, mit dem ihrer Meinung nach jede politische Aktivität, die der Regierung missfällt, als «terroristische Aktivität» definiert werden könnte.

Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament erlaubt das Gesetz es der Polizei nur dann, zum Schutz der Bevölkerung einzugreifen, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr bestehen. Jedes Eingreifen der Polizei muss verhältnismässig und somit auf den Einzelfall ausgerichtet sein. Hausarrest zum Beispiel kommt nur als letztes Mittel in Frage und muss immer von einem Gericht genehmigt werden. Der Rechtsstaat, die Grundrechte und die Menschenrechte werden gewahrt, jeder Entscheid kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das neue Gesetz ergänzt die Drei-Säulen-Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung: Prävention, Repression und Reintegration.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,86 %
576
Nein-Stimmen 45,14 %
474
Leer
13
Ungültig
7
Stimmbeteiligung
56.08%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 425-JA-Stimmen zu 653-NEIN-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
In der Schweiz ist die Verwendung von Pestiziden erlaubt: Sie werden in der Landwirtschaft, bei der Produktion und der Verarbeitung von Lebensmitteln und etwa auch bei der Landschafts- und Bodenpflege eingesetzt, um schädliche Organismen und Krankheitserreger zu bekämpfen. Es dürfen nur in der Schweiz zugelassene Produkte verwendet werden. Und bevor die Pestizide in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie strenge Kontrollen durchlaufen, damit sie die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.

Das Initiativkomitee erachtet diese vorbeugenden Massnahmen jedoch als ungenügend. Es verlangt, dass die Verwendung von synthetischen Pestiziden in der Schweiz verboten wird und dass Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten, nicht mehr eingeführt werden dürfen. Bis zur vollständigen Umsetzung des Verbots soll es eine Übergangsfrist von 10 Jahren geben.

Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen, lehnen die Initiative aber ab: Bereits heute hat der Bund strenge Regeln für die Verwendung von Pestiziden festgelegt; zudem unterstützt er die Forschung und die Entwicklung von Alternativen finanziell. Das geforderte Verbot birgt die Gefahr, dass Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte nicht mehr vor Bakterien, Viren usw. geschützt werden können, und es würde die Versorgung und die Vielfalt der Lebensmittel einschränken, mit negativen Folgen sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die Produzentinnen und Produzenten. Schliesslich würde das Verbot auch geltende internationale Handelsabkommen verletzen.

PS: Das Parlament hat kürzlich Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen die Risiken von Pestiziden reduziert werden sollen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizid" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,42 %
425
Nein-Stimmen 60,58 %
653
Leer
6
Ungültig
7
Stimmbeteiligung
57.18%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 423-JA-Stimmen zu 658-NEIN-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
Damit Landwirtinnen und Landwirte vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie bestimmte Umweltauflagen einhalten.

Für das Komitee sind diese Auflagen ungenügend. Es ist zudem der Ansicht, dass die heutige Landwirtschaftspolitik das Grundrecht auf sauberes Trinkwasser verletzt. Die Initiative will daher, dass Direktzahlungen nur noch an Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet werden, die Antibiotika weder regelmässig noch vorbeugend einsetzen, die pestizidfrei produzieren und die in der Lage sind, alle Tiere mit Futter zu ernähren, das sie auf ihrem Hof produzieren. Das Initiativkomitee verlangt weiter, dass auch die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung sich für diese Form der Landwirtschaft einsetzen.

Bundesrat und Parlament teilen die Anliegen der Initiative, doch gehen ihnen die Forderungen zu weit. Sie weisen darauf hin, dass bereits Gesetzesänderungen ausgearbeitet wurden, mit denen die Risiken, die von Pestiziden ausgehen, vermindert werden sollen (im vergangenen März hat das Parlament Änderungen verabschiedet, die auch der Bundesrat unterstützt).

Wird die Initiative angenommen, ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgehen wird und dadurch vermehrt Lebensmittelimporte aus dem Ausland nötig werden mit negativen Folgen für die Umwelt in den betroffenen Ländern.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,13 %
423
Nein-Stimmen 60,87 %
658
Leer
4
Ungültig
7
Stimmbeteiligung
57.23%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung - Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 387-JA-Stimmen zu 575-NEIN-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
m Jahr 2003 trat das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.300) in Kraft. Im Jahr 2005 führte der Bund die Mutterschaftsentschädigung (MSE) ein. Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das im Jahr 1992 eingeführte kantonale Gesetz über Mutterschaftsbeiträge (BR 548.200) hingegen setzt negative Erwerbsanreize. Es setzt das Signal, dass die Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils grundsätzlich nicht erwünscht sei, und steht im Widerspruch zur heutigen Politik, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Die Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge und die zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung berücksichtigen die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Beide Elternteile sollen die Möglichkeit haben zu arbeiten. Die Aufhebung geht mit flankierenden Massnahmen im Bereich der Sozialhilfe und der familienergänzenden Kinderbetreuung einher. Durch die Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung ermöglicht es der Kanton, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Die Nachteile für die aktuell Anspruchsberechtigten der Mutterschaftsbeiträge werden durch Verbesserungen in der Sozialhilfe entschärft. Familien am Existenzminimum werden gezielt unterstützt. Zur Verhinderung einer finanziellen Lastenverschiebung zu den Gemeinden werden gezielte Massnahmen ergriffen. Die Umsetzung soll insgesamt kostenneutral erfolgen.
Formulierung
Wollen Sie der Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,23 %
387
Nein-Stimmen 59,77 %
575
Leer
39
Ungültig
7
Stimmbeteiligung
52.83%
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Kantonale Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 199-JA-Stimmen zu 836-NEIN-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung
Die Volksinitiative wurde fast genau ein Jahr nach der Sonderjagdinitiative am 26. August 2014 bei der Standeskanzlei eingereicht. Sie unterstützt die Anliegen der Sonderjagdinitiative, geht aber noch weiter. Die Initiative wird insbesondere durch den Verein «Wildtierschutz Schweiz» getragen und unterstützt, welcher sich als Interessenvertreter des offensiven internationalen Tierschutzes sieht. Ziel der Initiative ist eine «humanere Jagd», die die natürlichen Bedürfnisse der Wildtiere respektiert. Gemäss Initiative entwickelt sich die Jagd in eine immer brutalere und unverantwortlichere Richtung. So würden neueste Erkenntnisse zeigen, dass mehr Jagddruck eine höhere Reproduktion zur Folge hat, weshalb der unangebrachte Jagddruck gesenkt werden müsse. Die Volksinitiative zielt auf eine Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes in mehreren Punkten. Kern der Initiative bilden die Ausdehnung des Schutzes von Mutter- und Jungtieren, die Ausdehnung der Schonzeiten für alle Wildtiere und die Abschaffung der Vogeljagd sowie der Pass- und der Sonderjagd. Bei der Ausübung der Jagd sollen neben dem Schutz von Mutter- und Jungtieren die Aspekte des Tierschutzes grundsätzlich stärkere Beachtung finden (Treffsicherheitsnachweis, Einführung bleifreier Munition, Einführung von Blutalkoholgrenzwerten). Schliesslich verlangt die Initiative ein Jagdteilnahmeverbot für Kinder bis 12 Jahren, die Einschränkung von regulierenden Eingriffen durch die Wildhut bei Wildschäden sowie eine Parität zwischen Tierschützern /Jägern einerseits sowie Nichtjägern anderseits im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission. Mit dem Namen der Initiative wird signalisiert, dass die heutige Jagd weder naturverträglich sei, noch einen hohen ethischen Standard habe.
Formulierung
Wollen Sie die kantonale Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 19,23 %
199
Nein-Stimmen 80,77 %
836
Leer
13
Ungültig
7
Stimmbeteiligung
55.29%
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Teilrevision Kantonsverfassung (Art. 27 Abs. 2 KV; Neues Wahlsystem für den Grossen Rat)

Angenommen
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mt 711-JA-Stimmen zu 235-NEIN-Stimmen angenommen.
Beschreibung
Der Kanton Graubünden muss das Wahlverfahren für die 120 Mitglieder des Grossen Rats auf die nächsten Erneuerungswahlen im Jahr 2022 anpassen. Das Bundesgericht stellte mit Urteil vom 29. Juli 2019 fest, dass das heute in Graubünden an gewendete Majorzverfahren mit 39 Wahlkreisen teilweise der
Bundesverfassung widerspricht (BGE 145 1 259). Die zur Abstimmung gelangende Teilrevision der Kantonsverfassung sieht vor, dass der Grosse Rat künftig nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt wird. Zudem wird der Gesetzgeber ermächtigt, ein Mindestquorum und eine Majorzbedingung festzulegen. Die Ausgestaltung des neuen Wahlsystems erfolgt in einem neuen Grossratswahlgesetz, das aber nicht Gegenstand der vorliegenden Volksabstimmung ist (vgl. Beilage). Dieses Gesetz sieht die Sitzzuteilung nach der Methode des "Doppelten Pukelsheim" vor. Dabei werden die Sitze so zugeteilt, dass einerseits die Parteien über das ganze Kantonsgebiet proportional zu ihren Wähleranteilen Sitze erhalten (sogenannte Oberzuteilung) und andererseits die Wahlkreise proportional zu den Bevölkerungszahlen vertreten werden (sogenannte Unterzuteilung). Als Wahl kreise können die bisherigen 39 Kreise beibehalten werden. Gewählt wird mittels Listen. Wählbar sind nur Personen, die auf einer Liste des entsprechenden Wahlkreises stehen. Das Grossratswahlgesetz sieht weiter ein Quorum (Wähleranteil) von drei Prozent vor, das eine Partei auf Kantonsebene erreichen muss, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. Vorgesehen ist auch eine sogenannte Majorzbedingung. Da nach bekommt in jedem Wahikreis die stimmenstärkste Partei mindestens einen Sitz, sofern sie gesamtkantonal Anspruch auf genügend Sitze hat. Die Majorzbedingung garantiert, dass in einem Einerwahlkreis der eine Sitz zwingend an die in diesem Wahikreis stimmenstärkste Partei geht. Nicht vorgesehen sind Listenverbindungen. Sie sind im «Doppelten Pukelsheim» unnötig.
Formulierung
Wollen Sie der Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 27 Abs. 2 KV; Neues Wahlsystem für den Grossen Rat) zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 75,16 %
711
Nein-Stimmen 24,84 %
235
Leer
51
Ungültig
7
Stimmbeteiligung
52.62%
Ebene
Kanton
Art
Antrag