Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die stimmberechtigten Einwohner die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.

Protokoll Gemeindeversammlung:
Ein neutrales Kurzprotokoll wird auf der Homepage der Gemeinde publiziert.
Das vollständige Protokoll liegt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Kontakt

Alban Joos
alban.joos@untervaz.ch

Ort

Die Gemeindeversammlung findet jeweils im Mehrzweckgebäude der Schulanlage Quader statt.
Schulweg
7204 Untervaz

Aufgaben

Der Gemeindeversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
  1. Vornahme der Wahlen
  2. endgültige Entscheidungsbefugnisse
  3. referendumspflichtige Entscheidungsbefugnisse
  4. Vorberatung zur Urnengemeinde

Die Gemeindeversammlung entscheidet endgültig über:
  1. die Genehmigung des Voranschlages
  2. die Festsetzung des Steuerfusses
  3. die Genehmigung der Verwaltungsrechnung
  4. die Schaffung neuer Stellen
  5. die Ermächtigung zum Kauf und Verkauf sowie zur Verpfändung von Grundeigentum, zur Einräumung von Grunddienstbarkeiten und Grundlasten und zur Verleihung von Sondernutzungsrechten. Vorbehalten bleiben die Befugnisse des Gemeindevorstandes (Art. 43)
  6. die Aufnahme neuer Anleihen und das Eingehen von Bürgschaften
  7. die Gewährung von Darlehen, wenn sie die Finanzkompetenz des Gemeindevorstandes übersteigt
  8. die Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Korporationen und regionalen Institutionen.
  9. die Vornahme von Einbürgerungen

Voraussetzungen

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind stimmfähige Schweizer, die in der Gemeinde Untervaz wohnhaft sind.

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