Besondere Förderung
Die Sonderpädagogischen Massnahmen gehören zum integralen Bildungsauftrag der Volksschule. Schülerinnen und Schüler sollen in der Volksschule ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer körperlichen oder geistigen Voraussetzungen gemeinsam an Bildung und Erziehung teilhaben. Der gesetzliche Auftrag bzw. das Ziel ist, möglichst alle Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Regelklasse integrativ zu fördern.