Eidgenössische Volksabstimmung

Informationen

Datum
22. September 2024, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität

Gemeindehaus, Parterre, Ulmgasse 1

Kontakt
alban.joos@untervaz.ch

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 252 Ja-Stimmen zu 496 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung

 

Ausgangslage

Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.

Die Initiative

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente schützenswerter Biotope, Landschaften und Ortsbilder ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 33,69 %
252
Nein-Stimmen 66,31 %
496
Leer
1
Ungültig
4
Stimmberechtigte
1'950
Stimmbeteiligung
38.62%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Erläuterungen Bundesrat (PDF, 2.56 MB) Download 0 Erläuterungen Bundesrat

Reform der beruflichen Vorsorge

Abgelehnt
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 254 Ja-Stimmen zu 473 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschreibung

 

Ausgangslage

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.

Die Vorlage

Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) annehmen?

 

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,94 %
254
Nein-Stimmen 65,06 %
473
Leer
2
Ungültig
5
Stimmberechtigte
1'950
Stimmbeteiligung
37.64%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
Erläuterungen Bundesrat (PDF, 2.56 MB) Download 0 Erläuterungen Bundesrat

Kantonale Vorlagen

Neubau Zivilschutz-Ausbildungszentrum Meiersboda, Churwalden

Angenommen
Ergebnis
Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 483 Ja-Stimmen zu 167 Nein-Stimmen angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage

Das Gesetz verpflichtet den Kanton Graubünden, seine Schutzdienstpflichtigen auszubilden und ein Ausbildungszentrum für den Zivilschutz zu betreiben. Ein leistungsfähiger Zivilschutz muss stets einsatzbereit und durchhaltefähig sein. Dazu braucht es eine moderne und bedarfsgerechte Infrastruktur für die Ausbildung und den Einsatz im Ereignisfall. Das heutige Schul- und Unterkunftsgebäude Meiersboda ist in einem schlechten baulichen Zustand. Es wird zudem den veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht. Vertiefte Abklärungen und Berechnungen haben gezeigt, dass ein Neubau vorteilhafter und nachhaltiger ist als eine Instandsetzung des bestehenden Gebäudes. Die Regierung hat deshalb im September 2022 beschlossen, einen Neubau weiterzuverfolgen. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Militär und Zivilschutz und dem kantonalen Hochbauamt wurden die nötigen baulichen und betrieblichen Abklärungen vorgenommen. Mit einem öffentlichen Architekturwettbewerb wurde 2023 ein geeignetes Projekt und Planungsteam gefunden. Danach wurde das Bauprojekt entwickelt. Der Kredit für die Umsetzung dieses Bauprojekts ist Gegenstand dieser Abstimmungsvorlage.

Die Vorlage

Der Neubau eines Zivilschutz-Ausbildungszentrums ersetzt das bestehende Ausbildungsgebäude. Es wird Teil der bereits vorhandenen, umfangreichen Zivilschutzinfrastruktur im Meiersboda. Das geplante Gebäude überzeugt, weil es für vielfältige Zwecke genutzt werden kann. Zudem erfüllt es sämtliche Anforderungen an einen modernen Ausbildungs- und Beherbergungsbetrieb. Die heutigen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften in energetischer, umwelt- und sicherheitstechnischer Hinsicht werden eingehalten. Beim Bau wird darauf geachtet, dass Materialien umweltschonend eingesetzt werden. Konstruktion und Ausbau des Gebäudes sind zu einem grossen Teil aus Holz. Die Kosten für den geplanten Ersatzneubau belaufen sich auf 18,95 Millionen Franken (Kostenstand April 2023).

Abstimmungsfrage

Wollen Sie dem Beschluss des Grossen Rats vom 22. April 2024 betreffend die Gewährung eines Verpflichtungskredits von brutto 18,95 Millionen Franken (Kostenstand April 2023) für das Projekt «Neubau Zivilschutz-Ausbildungszentrum Meiersboda, Churwalden» zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 74,31 %
483
Nein-Stimmen 25,69 %
167
Leer
10
Ungültig
3
Stimmberechtigte
1'950
Stimmbeteiligung
34.00%
Ebene
Kanton
Art
-
Name
Abstimmung_22092024_deutsch_web (PDF, 1.16 MB) Download 0 Abstimmung_22092024_deutsch_web
.
Name
Kantonale Abstimmung 22.9.2024_Protokoll (PDF, 161.19 kB) Download 0 Kantonale Abstimmung 22.9.2024_Protokoll
Eidg. Volksabstimmung 22.9.2024_Protokoll (PDF, 205.73 kB) Download 1 Eidg. Volksabstimmung 22.9.2024_Protokoll