Eidgenössische Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 22. September 2024, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
Gemeindehaus, Parterre, Ulmgasse 1
- Kontakt
- alban.joos@untervaz.ch
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 252 Ja-Stimmen zu 496 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.
Die Initiative
Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente schützenswerter Biotope, Landschaften und Ortsbilder ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
252
496
- Leer
- 1
- Ungültig
- 4
- Stimmberechtigte
- 1'950
- Stimmbeteiligung
- 38.62%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Erläuterungen Bundesrat (PDF, 2.56 MB) | Download | 0 | Erläuterungen Bundesrat |
Reform der beruflichen Vorsorge
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 254 Ja-Stimmen zu 473 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.
Die Vorlage
Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
254
473
- Leer
- 2
- Ungültig
- 5
- Stimmberechtigte
- 1'950
- Stimmbeteiligung
- 37.64%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Name | |||
---|---|---|---|
Erläuterungen Bundesrat (PDF, 2.56 MB) | Download | 0 | Erläuterungen Bundesrat |
Kantonale Vorlagen
Neubau Zivilschutz-Ausbildungszentrum Meiersboda, Churwalden
- Ergebnis
- Die Gemeinde Untervaz hat diese Vorlage mit 483 Ja-Stimmen zu 167 Nein-Stimmen angenommen.
- Beschreibung
Ausgangslage
Das Gesetz verpflichtet den Kanton Graubünden, seine Schutzdienstpflichtigen auszubilden und ein Ausbildungszentrum für den Zivilschutz zu betreiben. Ein leistungsfähiger Zivilschutz muss stets einsatzbereit und durchhaltefähig sein. Dazu braucht es eine moderne und bedarfsgerechte Infrastruktur für die Ausbildung und den Einsatz im Ereignisfall. Das heutige Schul- und Unterkunftsgebäude Meiersboda ist in einem schlechten baulichen Zustand. Es wird zudem den veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht. Vertiefte Abklärungen und Berechnungen haben gezeigt, dass ein Neubau vorteilhafter und nachhaltiger ist als eine Instandsetzung des bestehenden Gebäudes. Die Regierung hat deshalb im September 2022 beschlossen, einen Neubau weiterzuverfolgen. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Militär und Zivilschutz und dem kantonalen Hochbauamt wurden die nötigen baulichen und betrieblichen Abklärungen vorgenommen. Mit einem öffentlichen Architekturwettbewerb wurde 2023 ein geeignetes Projekt und Planungsteam gefunden. Danach wurde das Bauprojekt entwickelt. Der Kredit für die Umsetzung dieses Bauprojekts ist Gegenstand dieser Abstimmungsvorlage.
Die Vorlage
Der Neubau eines Zivilschutz-Ausbildungszentrums ersetzt das bestehende Ausbildungsgebäude. Es wird Teil der bereits vorhandenen, umfangreichen Zivilschutzinfrastruktur im Meiersboda. Das geplante Gebäude überzeugt, weil es für vielfältige Zwecke genutzt werden kann. Zudem erfüllt es sämtliche Anforderungen an einen modernen Ausbildungs- und Beherbergungsbetrieb. Die heutigen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften in energetischer, umwelt- und sicherheitstechnischer Hinsicht werden eingehalten. Beim Bau wird darauf geachtet, dass Materialien umweltschonend eingesetzt werden. Konstruktion und Ausbau des Gebäudes sind zu einem grossen Teil aus Holz. Die Kosten für den geplanten Ersatzneubau belaufen sich auf 18,95 Millionen Franken (Kostenstand April 2023).
Abstimmungsfrage
Wollen Sie dem Beschluss des Grossen Rats vom 22. April 2024 betreffend die Gewährung eines Verpflichtungskredits von brutto 18,95 Millionen Franken (Kostenstand April 2023) für das Projekt «Neubau Zivilschutz-Ausbildungszentrum Meiersboda, Churwalden» zustimmen?
Vorlagen
Vorlage
483
167
- Leer
- 10
- Ungültig
- 3
- Stimmberechtigte
- 1'950
- Stimmbeteiligung
- 34.00%
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmung_22092024_deutsch_web (PDF, 1.16 MB) | Download | 0 | Abstimmung_22092024_deutsch_web |
Name | |||
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Kantonale Abstimmung 22.9.2024_Protokoll (PDF, 161.19 kB) | Download | 0 | Kantonale Abstimmung 22.9.2024_Protokoll |
Eidg. Volksabstimmung 22.9.2024_Protokoll (PDF, 205.73 kB) | Download | 1 | Eidg. Volksabstimmung 22.9.2024_Protokoll |