Grobsperrgut
Das Grobsperrgut ist bis 10.00 Uhr am publizierten Sammeltag an der Strasse bereitzustellen. Das Bereitstellen am Vortag/Vorabend ist nicht erlaubt.
Es wird n u r Grobsperrgut mitgenommen, welches mit einer Gebührenmarke versehen ist.
Kehrichtgebühren:
Grobsperrgut Fr. 15.--
Privates Verbrennen ist verboten!
Wiederverwendung prüfen!
Sperrgut, welches die aufgeführten Masse überschreitet, muss vom Verursacher selbst in die GEVAG gebracht werden.