Abstimmungen/Wahlen
Briefliche Stimmabgabe:
Jede und jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Wer brieflich abstimmen will, legt die persönlich ausgefüllten Stimmzettel in das von der Gemeinde zugestellte Stimmkuvert oder notfalls auch in ein privates, neutrales Kuvert (darf nicht beschriftet werden) und verschliesst dieses. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert zu legen. Notfalls kann auch ein privates Rücksendekuvert verwendet werden. Der Stimmrechtsausweis oder das Zustellkuvert ist vom Stimmbürger an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Der oder die Stimmende kann entweder das Zustellkuvert frankieren und rechtzeitig der Post übergeben oder dieses in einen der vom Gemeindevorstand bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis spätestens um 10.00 Uhr des Wahl- und Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Das Abstimmungsbüro auf der Gemeindekanzlei ist in der Abstimmungswoche wie folgt geöffnet:
Sonntag von 10.00 - 11.00 h
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 081 300 07 30 | gemeinde@untervaz.ch |