Pilzkontroll- und -beratungsstelle der Stadtpolizei Chur (Tel. 081 254 53 00)

Von Juli - Oktober hat die amtliche Pilzkontroll- und -beratungsstelle der Stadt Chur bei der Stadtpolizei am Kornplatz 10, 7000 Chur (Anmeldung am Schalter) ihre Tore jeweils am Sonntag und Mittwoch Nachmittag von 16:30 Uhr - 17:30 Uhr geöffnet.

Die Pilze sind sortiert und nach Arten getrennt der Kontrolle vorzuweisen. In Plastiksäcken vorgelegte Pilze werden durch die Kontrollstelle der Vernichtung zugeführt.

Pilzschutzbestimmungen
Gemäss Gesetz über den Schutz von Pflanzen und Pilzen vom 08. Juni 1975 sowie der Verordnung über den Schutz der Pilze von der Regierung vom
09. Dezember 1996 gelten für das Sammeln von Pilzen die nachstehenden Bestimmungen:

Von der Regierung beschlossen am 27. Oktober 1998

I Schontage
1 ) Vom 1. bis 10. Tag jeden Monats ist das Sammeln von Pilzen aller Art untersagt.
Tageskontingent
2 ) Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2kg Pilze aller Art sammeln.
Weitere Bestimmungen
3 ) Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien, ist verboten.
4 ) Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
5 ) Der Gebrauch von Rechen, Hacken und anderen Geräten ist beim Pilzsammeln verboten.

II Strafbestimmungen
Wer an Schontagen oder in Schutzgebieten Pilze sammelt, wird gemäss Artikel 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft. In leichteren Fällen kann eine Verwarnung ausgespochen werden.