Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und stehen den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim zuständigen Zivilstandsamt zu melden.

Bei einer Feuerbestattung ist der Kremationsauftrag vollständig auszufüllen (www.fbv-chur.ch, Rubrik Downloads). Für Fragen stehen die Bestatter Ihrer Region gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen bezüglich Bestattungsbräuche und die damit verbunden Formalitäten siehe "Merkblatt Todesfall" oder siehe
www.untervaz-katholisch.ch oder
www.untervaz-reformiert.ch

Preis

gemäss Gebührenordnung für das Friedhof- und Bestattungswesen
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