An den im Bezirksamtsblatt veröffentlichten Sammeltagen.
Das Grobsperrgut ist bis 10.00 Uhr am publizierten Sammeltag an der Strasse bereitzustellen. Das Bereitstellen am Vortag/Vorabend ist nicht erlaubt.
Es wird n u r Grobsperrgut mitgenommen, welches mit einer Gebührenmarke versehen ist.
Kehrichtgebühren:
Grobsperrgut Fr. 15.--
Zweimal pro Jahr (Frühling/Herbst). Alle brennbaren Abfälle, z.B. Holz Bettgestelle, Matratzen, Kisten, Ski, Fenster etc. (max. 40 kg. / 2,0 x 1,0 x 1,0m) versehen mit einer Grobsperrgutmarke!
Privates Verbrennen ist verboten!
Wiederverwendung prüfen!
Sperrgut, welches die aufgeführten Masse überschreitet, muss vom Verursacher selbst in die GEVAG gebracht werden.

Kontakt

Daniel Bürkli
werkamt@untervaz.ch